Deutscher Werbefilmpreis

Deutsche Werbefilmakadamie

R Regelwerk

WER DARF EINREICHEN?

Jede natürliche und juristische Person darf Einreichungen tätigen.

WIE WIRD EINGEREICHT?

Die Einreichung findet über eine Online Plattform statt.

 

Timeline

Die Einreichung ist kostenlos

Die Akademie ist bei allen ihren Entscheidungen unabhängig und ausschließlich der Qualität verpflichtet. Sie arbeitet nicht gewinnorientiert und erhebt daher auch keine Einsendegebühren. Jede natürliche und juristische Person darf Filme einreichen, sofern sie aus eigener Produktion stammen.

Eintritt in die Akademie

Alle Preisträger des Deutschen Werbefilmpreises sind automatisch berechtigt, in der Deutschen Werbefilmakademie aufgenommen zu werden. Als Akademie-Mitglied in ihrer jeweiligen Kategorie können sie zukünftig mit gestalten und mit jurieren.

Teilnahmebedingungen

 

Es dürfen Filme eingereicht werden, die:

  • einen realen Auftraggeber haben.
  • im Vorjahr der Preisverleihung ausgestrahlt wurden (01.01.2022 – 31.12.2022).
  • sowie kommerziell in Kino, TV oder Online sowie Out Of Home Medien ernsthaft und in relevantem Umfang genutzt und nicht vorrangig zum Zweck der Einreichung bei Wettbewerben hergestellt wurden. 
  • von einer in Deutschland ansässigen Filmproduktion/Postproduktion (nicht von einem Ableger im Ausland) hergestellt wurden.
  • eine Gesamtlänge von 4 Minuten nicht überschreiten.
  • Es dürfen pro Einreicher beliebig viele Werke vorgeschlagen werden. Jeder Einreicher darf jedoch jedes eingereichte Werk für maximal 5 Kategorien vorschlagen.
  • Der beste Werbefilm wird von der Grand Jury aus allen nominierten Filmen aller Kategorien (ausgenommen "Bester Nachwuchswerbefilm") ausgewählt. 

SONDERBESTIMMUNGEN FÜR DIE PREISKATEGORIE „BESTER NACHWUCHSWERBEFILM“

Es dürfen Filme eingereicht werden, die:

  • ein konkretes Produkt, eine Dienstleistung oder ein Anliegen bewerben (Social Spots möglich).
  • im Vorjahr der Preisverleihung fertig gestellt worden sind (01.01.2022 – 31.12.2022). 
  • noch nicht kommerziell in Kino, TV oder Online sowie Out Of Home Medien ernsthaft und in relevantem Umfang genutzt worden sind.
  • von Studenten, Auszubildenden oder Berufseinsteigern hergestellt wurden (maximal 3 Jahr Berufserfahrung des Regisseurs).
  • überwiegend für den deutschsprachigen Raum produziert wurden.

DIE JURIERUNG

Aus allen Einreichungen werden pro Preiskategorie 3 Filme für den Werbefilmpreis 2023 nominiert.

  • Im Falle von besonders vielen Einreichungen in einer Kategorie trifft der Akademie-Vorstand eine Vorauswahl der zu nominierenden Filme.
  • Die Sichtung und Bewertung der Arbeiten erfolgt für alle Juroren über eine Online-Plattform mit Punktesystem. Die 10 besten Filme pro Kategorie kommen weiter, sie bilden die sogenannte Shortlist. 
  • Diese Shortlist wird der Grand Jury vorgelegt. Die nun folgende Abstimmung erfolgt nach dem selben Punktesystem der Online-Plattform und ist interdisziplinär. Es werden die 3 Filme mit der insgesamt höchsten Punktzahl in ihrer jeweiligen Kategorie ermittelt - diese Filme sind für den Werbefilmpreis 2022 nominiert. 

DIE PREISTRÄGERWAHL

  • Die Bestimmung der Preisträger erfolgt durch eine 10-köpfige Grand Jury sowie einen unabhängigen Jurypräsidenten.
  • Die Grand Jury besteht aus je einem Vertreter der Nominierungsjurys und wird per Los gezogen.
  • Der Vorstand ernennt einen unabhängigen Fachmann zum Jurypräsidenten.
  • Die Preisträgerwahl findet am Tag der Preisverleihung statt.
  • Die Grand Jury entscheidet gemeinsam über jeden Preisträger.
  • Der Gewinner der Kategorie „Bester Werbefilm“ wird aus allen nominierten Filmen gewählt.
  • Die Grand Jury kann in Ausnahmefällen Filme aus der shortlist innerhalb der Kategorien verschieben.

TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN

Einreichungen bitte als mp4 oder mov mit h264 codec hochladen.

VORBEHALTE

Der Vorstand kann eine Einreichung vom Wettbewerb ausschließen wenn die Rechtesituation, die Identität der Preisträger, das Produktionsunternehmen und/oder die relevante Nutzung im relevanten Zeitraum nicht aufklärbar ist oder die Klärung mit unangemessen hohem Aufwand verbunden wäre. Das Gleiche gilt für Einreichungen die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.